Barrierefreiheits-Check

Adresse eingeben und sehen, welche Barrieren im Quelltext stecken — fehlende Bildbeschreibungen, unbeschriftete Felder, kaputte Gliederung.

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Geprüft wird der ausgelieferte Quelltext — Textalternativen, Beschriftungen und Aufbau. Bereiche hinter einem Login bleiben aussen vor.

Was dieser Test nicht kann. Er liest den Quelltext und findet damit fehlende Textalternativen, unbeschriftete Bedienelemente und Strukturfehler — die häufigsten und am leichtesten behebbaren Barrieren. Nicht prüfbar sind Dinge, die sich erst beim Benutzen zeigen: Farbkontraste, Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge, Vorlesbarkeit von Tabellen. Eine bestandene Prüfung hier ist ein guter Anfang, aber keine Konformitätserklärung nach BFSG.

Kostenlos: Unbegrenzt Pro: Unbegrenzt

Nur die Adresse, keine Datei Übertragen wird ausschliesslich die Adresse, die du eingibst. Die abgerufene Seite wird im Arbeitsspeicher ausgewertet und nirgends abgelegt.
Ohne Anmeldung Kein Konto nötig, um loszulegen.
Keine Wasserzeichen Das Ergebnis ist sauber und direkt weiterverwendbar.

So funktioniert es

  1. Adresse eingeben — mit oder ohne https, beides funktioniert.
  2. Die vier Bereiche durchsehen: Bilder, Formulare, Links und Knöpfe, Struktur.
  3. Bei jedem Fehler zeigt der Quelltext-Ausschnitt, wo genau die Stelle sitzt.
  4. Bericht kopieren und ins Ticket oder Angebot übernehmen.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act, in Deutschland umgesetzt als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Betroffen sind unter anderem Onlineshops, Buchungsstrecken und Bankdienstleistungen — mit einer Ausnahme für Kleinstunternehmen.

Dieses Werkzeug lädt eine Seite und prüft, was sich am ausgelieferten Quelltext zuverlässig feststellen lässt: Haben Bilder eine Textalternative? Sind Formularfelder beschriftet? Haben Links und Knöpfe einen Namen, der ihren Zweck erkennen lässt? Stimmt die Gliederung? Das sind die Fehler, die am häufigsten vorkommen und sich am schnellsten beheben lassen.

Häufige Fragen

Ist meine Website vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?

Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft — darunter Onlineshops, Buchungs- und Ticketsysteme, Bankdienstleistungen und E-Books. Reine Unternehmenswebsites ohne Verkaufsfunktion fallen in der Regel nicht darunter. Ausgenommen sind außerdem Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, soweit sie Dienstleistungen erbringen. Ob dein Fall dazugehört, entscheidet die konkrete Konstellation — das kann dir dieses Werkzeug nicht abnehmen.

Reicht ein bestandener Test für die Konformität?

Nein, und das ist wichtig. Geprüft wird der Quelltext — damit findet das Werkzeug die häufigsten Barrieren, aber längst nicht alle. Farbkontraste, Tastaturbedienbarkeit, Fokusreihenfolge, sinnvolle Vorlesereihenfolge und Verhalten bei Vergrößerung zeigen sich erst beim tatsächlichen Benutzen. Für eine belastbare Aussage braucht es einen manuellen Test, idealerweise mit Screenreader und Tastatur.

Warum meldet der Test ein Bild mit leerem alt nicht als Fehler?

Weil alt="" die korrekte Kennzeichnung für rein schmückende Bilder ist. Ein Trennstrich, ein Hintergrundmuster oder ein dekoratives Icon soll nicht vorgelesen werden — das leere Attribut sagt der Hilfstechnik genau das. Ein Fehler wäre erst ein komplett fehlendes alt-Attribut, denn dann liest der Screenreader ersatzweise den Dateinamen vor.

Was ist an einem Platzhalter statt einer Beschriftung falsch?

Ein Platzhalter verschwindet, sobald jemand zu tippen beginnt — wer unterbrochen wird, weiß dann nicht mehr, was in das Feld gehört. Außerdem ist der Kontrast von Platzhaltertext meist zu schwach, und Screenreader werten ihn nicht zuverlässig als Beschriftung. Ein sichtbares label bleibt stehen und funktioniert für alle.

Meine Seite zeigt fast nichts an — woran liegt das?

Wahrscheinlich baut sie ihren Inhalt erst im Browser mit JavaScript zusammen. Dieses Werkzeug prüft das, was der Server ausliefert. Was danach nachgeladen wird, ist hier nicht sichtbar — genauso wenig übrigens für Suchmaschinen-Crawler in ihrem ersten Durchgang. Für solche Seiten braucht es eine Prüfung im gerenderten Zustand, etwa mit den Entwicklerwerkzeugen des Browsers.

Warum sind zehnmal „mehr erfahren" ein Problem?

Screenreader können sich alle Links einer Seite als Liste ausgeben lassen — das ist eine der wichtigsten Navigationshilfen überhaupt. Steht dort zehnmal derselbe Text, ist die Liste wertlos. „Preise für Wartungsverträge" statt „mehr erfahren" hilft dabei nicht nur der Hilfstechnik, sondern auch der Suchmaschine.

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