Umsatzsteuer- und Rechnungs-Rechner
Netto ↔ Brutto, gemischte Rechnungsposten, Budget-Aufteilung und Reverse Charge — an einer Stelle.
Für Rechnungen, die 19 % und 7 % mischen — etwa Beratung plus Druckerzeugnisse. Die Umsatzsteuer muss je Satz getrennt ausgewiesen werden, sonst ist die Rechnung formal fehlerhaft.
| Beschreibung | Menge | Einzelpreis netto | Satz | Position netto | Entfernen |
|---|
Kopierfertig für Rechnungsprogramme, die keine gemischten Sätze summieren.
Der Klassiker im Agenturalltag: Der Kunde nennt ein Budget inklusive Steuer. Wie viel davon darfst du netto verplanen?
Optional — für Unvorhergesehenes.
Beantwortet die häufigste Rechnungsfrage bei Auslandskunden: Welcher Steuersatz gilt und welcher Hinweis muss auf die Rechnung?
Alles läuft in deinem Browser. Deine Daten verlassen dieses Gerät nicht.
So funktioniert es
- Oben die passende Rechenaufgabe als Reiter wählen.
- Für gemischte Rechnungen die Positionen mit Menge, Preis und Steuersatz eintragen.
- Die Aufschlüsselung je Steuersatz prüfen — sie muss so auch auf der Rechnung stehen.
- Zusammenfassung kopieren oder bei Auslandskunden den Pflichthinweis übernehmen.
Vier Rechenaufgaben, die im Agentur- und Freelancer-Alltag ständig auftauchen — an einer Oberfläche statt verteilt auf vier Tabs im Browser.
Rechnungen mit gemischten Steuersätzen
Sobald eine Rechnung 19 % und 7 % kombiniert — etwa Beratung plus Druckerzeugnisse —, muss die Umsatzsteuer je Satz getrennt ausgewiesen werden. Fehlt diese Aufschlüsselung, ist die Rechnung formal fehlerhaft und der Kunde kann den Vorsteuerabzug verlieren. Der Rechner summiert je Satz und rundet dabei auf die Nettosumme statt auf jede Position, damit sich keine Cent-Differenzen aufaddieren.
Budget rückwärts aufteilen
Kunden nennen Budgets fast immer brutto. Aus 10.000 € brutto werden bei 19 % nur 8.403,36 € netto — wer hier einfach 19 % abzieht, verplant 380 € zu viel. Auf Wunsch lässt sich zusätzlich ein Puffer zurückhalten und der Rest direkt in Stunden umrechnen.
Auslandskunden und Reverse Charge
Bei EU- und Drittlandskunden entscheidet die Kombination aus Kundensitz, Kundentyp und Leistungsart darüber, welcher Steuersatz gilt und welcher Pflichthinweis auf die Rechnung gehört. Der Rechner bildet die Standardfälle ab und nennt den Hinweistext wörtlich zum Kopieren.
Häufige Fragen
Warum darf ich vom Brutto nicht einfach 19 % abziehen?
Weil sich die 19 % auf den Nettobetrag beziehen, nicht auf den Bruttobetrag. Aus 119 € brutto werden durch Division durch 1,19 exakt 100 € netto. Zieht man stattdessen 19 % von 119 € ab, landet man bei 96,39 € — ein Fehler von über 3,50 €, der sich bei größeren Summen schnell summiert.
Muss ich 19 % und 7 % auf der Rechnung wirklich getrennt ausweisen?
Ja. § 14 Abs. 4 UStG verlangt bei unterschiedlichen Steuersätzen eine Aufschlüsselung nach Sätzen: je Satz die Nettosumme und den darauf entfallenden Steuerbetrag. Fehlt das, ist die Rechnung formal unvollständig und der Kunde riskiert seinen Vorsteuerabzug.
Wie wird bei gemischten Rechnungen korrekt gerundet?
Die Umsatzsteuer wird je Steuersatz auf die Summe aller Positionen dieses Satzes berechnet — nicht auf jede Position einzeln. Rundet man pro Position, summieren sich die Cent-Differenzen und die Rechnung geht am Ende nicht auf. Dieser Rechner rundet deshalb auf Satz-Ebene.
Wann gilt Reverse Charge?
Im Regelfall bei Dienstleistungen an Unternehmen im EU-Ausland, die eine gültige USt-IdNr. vorlegen. Dann liegt der Leistungsort beim Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG), du rechnest ohne Umsatzsteuer ab und der Kunde versteuert die Leistung selbst. Auf der Rechnung müssen beide USt-IdNr. und der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" stehen, außerdem ist der Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung anzugeben.
Was passiert, wenn mein EU-Kunde keine USt-IdNr. hat?
Dann greift Reverse Charge nicht und du rechnest mit deutscher Umsatzsteuer ab. In der Praxis lohnt es sich fast immer nachzufragen: Die meisten Unternehmen haben eine USt-IdNr. oder können sie kurzfristig beantragen und sparen sich damit die Vorfinanzierung der Steuer.
Ersetzt der Rechner meinen Steuerberater?
Nein. Die Rechenwege sind korrekt und die abgebildeten Fälle sind die Standardfälle — aber Sonderregeln etwa für Grundstücksleistungen, Veranstaltungen, Personenbeförderung oder die OSS-Lieferschwelle sind bewusst nicht enthalten. Bei allem, was vom Normalfall abweicht, gehört die Einschätzung zum Steuerberater.
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